Allgemeine Geschäftsbedingungen der IPEX – Personalvermittlung

Stand 05.08.2023

Diese AGB legen die Bedingungen fest, unter denen die Personalvermittlungsdienste erbracht werden. Die AGB betreffen Aspekte wie Vertragsabschluss, ermittlungsgegenstand, Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. Hier ist eine Zusammenfassung der verschiedenen Abschnitte:

1. Allgemeines

Die AGB gelten für den Geschäftsverkehr mit Kunden und für Verträge über Dienstleistungen mit Unternehmern.
Die AGB werden durch Auftragserteilung automatisch anerkannt und gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung.

2. Ausschluss von mündlichen Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Vertragsinhalt und die AGB hinausgehen, sind nicht gültig, es sei denn, sie wurden schriftlich vereinbart.

3. Vermittlungsgegenstand

Die Personalvermittlung berät den Kunden bezüglich geeigneter Arbeitnehmer.
Bei erfolgreicher Beratung kann der Kunde einen Vermittlungsauftrag erteilen.
Der Vermittler handelt als Vermittlungsunternehmen und nicht als Leiharbeitsfirma.
Der Arbeitsvertrag zwischen Auftraggeber und Arbeitnehmer kommt ohne Einwirkung des Vermittlers zustande.
Dienste Dritter können genutzt werden, aber diese Dritten werden nicht automatisch Vertragspartner des Kunden.

4. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande, wenn die Personalunterlagen an den Kunden gesendet werden, entweder per Fax, E-Mail oder Post.

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde hat die Pflicht, vermittelte Arbeitnehmer rechtzeitig anzumelden und bei Bedarf Arbeitsgenehmigungen einzuholen.
Der Kunde muss den Vermittler bei der Auswahl der Arbeitskräfte unterstützen und wahrheitsgemäße Angaben machen.
Falsche oder unrichtige Angaben im Vermittlungsauftrag können Schadenersatzansprüche zur Folge haben.
Der Kunde muss angemessene Unterbringung der Arbeitnehmer gewährleisten.

Vor Anreise muss ein Arbeitsvertrag mit der vermittelten Person abgeschlossen und dem Vermittler eine Kopie übermittelt werden.
Der Kunde muss nach Beendigung der Tätigkeit eine gesetzeskonforme Lohnabrechnung und sämtliche Vertragsunterlagen aushändigen.
Bei erteiltem SEPA-Firmenlastschriftmandat muss der Kunde für ausreichende Kontodeckung sorgen.
Der Kunde ist verantwortlich für die fristgerechte Einrichtung des SEPA-Firmenlastschriftmandats.
Es handelt sich um rechtliche Vereinbarungen, die die Rechte und Pflichten sowohl der Personalvermittlungsfirma als auch ihrer Kunden regeln. Bevor Sie solche AGB verwenden oder akzeptieren, empfehle ich Ihnen dringend, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Hier sind die weiteren Abschnitte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Personalvermittlungsfirma:

6. Arbeitsbeschreibung / Personalbeschreibung

Die Angaben zur Arbeit und den Arbeitsbedingungen stammen vom Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Angaben gegenüber den vermittelten Arbeitskräften einzuhalten.
Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Personalbeschreibungen stammen vom Arbeitnehmer.
Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Der Vermittler übernimmt keine Haftung für vom Arbeitnehmer vorgelegte Unterlagen, Nachweise, Erklärungen und Urkunden.

7. Provisionsanspruch und Bearbeitungsaufwand

Der Vermittler stellt dem Auftraggeber den Provisionsanspruch gemäß den im Vermittlungsvertrag festgelegten Regelungen in Rechnung.
Der Bearbeitungsaufwand (wenn es mit zusätzlichen Leistungen von Auftragsnehmer verbunden) wird unabhängig von der Vermittlungsdienstleistung gesondert in Rechnung gestellt.

8. Vermittlungsgebühren und Definition Auftragswert

Die Vermittlungsleistung der Personalvermittlung ist kostenpflichtig.
Der Auftragswert der Dienstleistung wird aus der geplanten Vermittlungsdauer und den monatlich zu berechnenden Pauschalen pro vermitteltem Arbeitnehmer berechnet.
Die vertraglich vereinbarte einmalige Bearbeitungsgebühr pro Auftrag wird ebenfalls hinzugefügt.
Der Auftragswert wird monatlich anteilig in Rechnung gestellt und anteilig bezahlt.
Der gesamte Auftragswert wird fällig, wenn der Arbeitsvertrag zwischen dem vermittelten Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterzeichnet ist.

9. Datenschutz

Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit von erhaltenen Informationen und Daten.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt über das Vertragsende hinaus bestehen.
Der Auftraggeber wird über die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen informiert.
Die Kontaktdaten der vermittelten Personen dürfen maximal 3 Jahre gespeichert werden und müssen danach vernichtet werden.
Die Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

10. Hinweis auf Kooperationspartner

Das Unternehmen prüft die Bonität bei Vertragsabschlüssen oder berechtigtem Interesse.
Die Prüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner, der benötigte Daten zur Bonitätsprüfung erhält.
Bitte beachten Sie, dass es wichtig ist, solche Geschäftsbedingungen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen Rechtsberater prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie rechtlich korrekt und den geltenden Gesetzen entsprechen

11. Leistungsverzögerungen, Rückvergütungen

Leistungs- und Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die IPEX – Personalvermittlung die Leistungen erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung , behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der deutschen Telekom AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder
Unterauftragsnehmern von IPEX – Personalvermittlung oder deren Unterlieferanten, Unterauftragsnehmern eintreten IPEX – Personalvermittlung auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen IPEX – Personalvermittlung die Leistungen um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Bei Ausfällen von Diensten und Leistungen wegen außerhalb der Verantwortungsbereichs von IPEX – Personalvermittlung liegender Störungen erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten, die im Verantwortungsbereich von IPEX – Personalvermittlung liegen, nur dann erstattet, wenn IPEX – Personalvermittlung oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

12. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber IPEX – Vermittlung als auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln liegt vor.

IPEX – Vermittlung haftet nicht für über ihre Dienste und Leistungen übermittelte Informationen, insbesondere nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder für die Rechte Dritter, oder ob der Sender/Anbieter rechtswidrig handelt.
Wenn nicht anders in den AGB oder nach geltendem Recht vorgesehen, ist die Haftung auf den Auftragswert beschränkt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
IPEX – Vermittlung übernimmt keine Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, die Vernichtung der Daten wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch IPEX – Vermittlung verursacht und die Daten können mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden.

13. Zahlungsformen und Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen in der Regel durch SEPA-Firmenlastschriftmandat für Gewerbetreibende.
Der Auftraggeber muss für ausreichende Deckung des Abbuchungskontos sorgen und ein Geschäftskonto haben.
Kosten, die aufgrund nicht eingelöster SEPA-Lastschriftmandate entstehen, trägt der Auftraggeber.
Falls SEPA-Lastschriftmandate nicht eingelöst werden können, weil kein Geschäftskonto vorliegt, trägt der Auftraggeber zusätzliche Umstellungskosten.
Rechnungen werden unmittelbar nach Abschluss der Dienstleistung erstellt und elektronisch übermittelt. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar.
Leistungen im europäischen Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse.
Die Preise werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind auf das angegebene Konto zu zahlen. Spätestens am zehnten Tag nach Erhalt der Rechnung muss der Betrag gutgeschrieben sein.
Bei SEPA-Firmenlastschriftmandaten erfolgt die Abbuchung nicht vor dem ersten Tag nach Erhalt der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung.
Der Auftraggeber kann alternative Zahlungsmethoden über den externen Kooperationspartner aus Punkt 10 wählen, um die Zahlung kontrolliert durchzuführen.
Dieser Partner führt die Zahlung im Auftrag von IPEX – Personalvermittlung durch.

14. Beanstandungen

Beanstandungen bezüglich der Höhe der Rechnung oder sonstiger Preise des Vermittlers müssen unverzüglich nach Erhalt der Rechnung an den Vermittler gerichtet werden.
Beanstandungen müssen innerhalb von acht Wochen nach Erhalt der Abrechnung beim Vermittler eingehen.
Unterlassene rechtzeitige Beanstandungen gelten als genehmigt.
Der Vermittler wird in den Rechnungen auf die Konsequenzen unterlassener rechtzeitiger Beanstandungen hinweisen.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

15. Transport und Transportkosten Arbeitnehmer

Die Transportkosten für die Beförderung müssen vom Auftraggeber getragen werden.
Eine Beförderung kann erst nach vollständiger Zahlung des Beförderungsentgelts erfolgen.

Nachträgliche Berechnung oder Anrechnung von Transportkosten an vermittelte Arbeitskräfte ist nicht gestattet.
Der Vermittler muss bei der Organisation von Arbeitnehmerreisen rechtzeitig informiert werden, mindestens zehn Tage vor der geplanten Anreise.
Zu bestimmten Terminen wie Ostern, Weihnachten und gesetzlichen Feiertagen ist der Vermittler nicht zur Reiseorganisation verpflichtet.
Der Beförderungsvertrag kann auch zwischen dem Beförderungssubunternehmen und der zu befördernden Person geschlossen.
Der Vermittler haftet nicht für nicht erfolgte oder nicht angetretene Reisen.

16. Störungen

Der Vermittler gibt den vom Auftraggeber genannten Anreisezeitpunkt an den Arbeitnehmer weiter, übernimmt jedoch keine Haftung für Verspätungen oder nicht erfolgte Anreisen der Arbeitnehmer.
Die Verantwortung für pünktliche Anreisen liegt allein beim Arbeitnehmer, und daraus
resultierende Schadenersatzansprüche werden nicht von IPEX – Personalvermittlung getragen.

17. Nichterstattbarkeit

Sofern gesetzliche Regelungen nichts anderes bestimmen, sind alle Beträge für von IPEX – Personalvermittlung erbrachte Vermittlungsdienstleistungen oder optionale Dienstleistungen nicht erstattungsfähig.

18. Fehlende oder unrichtige Arbeitsverträge

Vor der Vermittlung muss der Auftraggeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit der zu vermittelnden Person abschließen, basierend auf den rumänischen Gesetzen zum Schutz von Arbeitnehmern im Ausland sowie deutschen Gesetzen zum Schutz von Arbeitnehmern.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Arbeitsbeginn mit den vermittelten Arbeitskräften einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen und dem Vermittler eine Kopie des unterzeichneten Arbeitsvertrages zu übermitteln.
Der Arbeitsvertrag muss in der Landessprache des Arbeitnehmers übersetzt sein.
Die im Vermittlungsvertrag unter § 3 genannten Arbeitsvertragsbedingungen müssen in den Arbeitsvertrag übernommen werden.

19. Kaufmanneigenschaft bei Abschluss des Vermittlungsauftrages

Beim Abschluss von Verträgen mit der Personalvermittlung IPEX – Personalvermittlung wird die Kaufmanneigenschaft des Vertragspartners vorausgesetzt.
Wenn die Kaufmanneigenschaft beim Vertragsabschluss nicht vorliegt und dadurch die Gerichtsstandsvereinbarung im Streitfall nicht durchsetzbar ist oder vom Gerichtsstand der Personalvermittlung IPEX – Personalvermittlung abweicht, trägt der Vertragspartner die Ausfallkosten für die Anwesenheit des Inhabers oder der Angestellten von
Personalvermittlung IPEX – Personalvermittlung vor dem örtlich zuständigen Gericht.

20. Wirksamkeit

Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung der AGB betrifft nicht automatisch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen der AGB.

21. Schlussbestimmungen

Zusätzliche Kosten für An- oder Abreise werden nicht vom Vermittler übernommen. Die An- und Abreise wird entweder von den Arbeitskräften selbst oder vom Arbeitgeber organisiert.
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Rückbeförderung der Arbeitnehmer in ihr Heimatland sichergestellt ist und trägt im Not- oder Sterbefall die Kosten dafür.
Die Entlohnung der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber muss in Euro (EUR) erfolgen.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer nach Arbeitsende eine detaillierte Aufstellung über seinen Verdienst und die Kosten (Unterbringung, Verpflegung, Mietvertrag usw.) auszuhändigen.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Firmensitz von IPEX – Personalvermittlung.
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Personalvermittlung IPEX – Personalvermittlung.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin. IPEX – Personalvermittlung ist berechtigt, am Sitz des Auftraggebers Klage zu erheben.